Reorganisation
Die Gründe für eine Reorganisation eines Unternehmens sind sehr unterschiedlich.
Dazu gehören rechtliche Vorgaben, interne Unstimmigkeiten, mangelnde Zusammenarbeit der einzelnen Betriebe bzw. Betriebsteile, sinkende Profite, Überschuldung, Sanierung, …
Was man unter einer Reorganisation des Unternehmens versteht, hängt vielfach vom Ansatzpunkt ab. (Reorganisation in der Organisation, Produktion, Finanzen, ….)
Durch die Sichtweise eines unabhängigen Dritten, vermitteln wir Ihnen neue Einblicke in Ihre Vorgänge. Wir helfen Ihnen den „Stift“ an den richtigen Punkten anzusetzen. Bei den Erlösen oder Kosten, Deckungsbeiträgen, etc.
kanzlei@switil.at
+43 6274 20209
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Bilanzbuchhalter/in für Steuerberatungskanzlei
Ausbildung:
abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
Arbeitszeitausmaß:
Teilzeit 20 Std. möglich
Aufgabengebiet:
Erstellung von Steuererklärungen und Bilanzen
Erstellung einfacher Jahresabschlüsse (je nach Qualifikation)
Erfassung und Erstellung der monatlichen bzw. quartalsweisen Buchhaltungen inkl. UVA
Zum Jahresende Abstimmen der Buchhaltungen und Vorbereitung für den Jahresabschluss.
Anforderungsprofil:
Buchhalterprüfung oder vergleichbarer Abschluss (Matura im kaufmännischen Bereich), Bilanzbuchhalter/in
sicherer Umgang mit MS-Office besonders MS-Excel.
Eigenverantwortliche und vorausschauende Arbeitsweise und Hands-on Mentalität
offene, teamorientierte und kommunikative Persönlichkeit.
Bewerbungen an kanzlei@switil.at
Wir bieten
Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von bis zu 20 Wochenstunden, Flexible Arbeitszeit kann mit dem Dienstgeber vereinbart werden Wiedereinsteiger*innen nach Babypause sowie nach Umschulungsmaßnahmen sind uns sehr herzlich willkommen!
Ein engagiertes, offenes und teamorientiertes Mitarbeiterteam, Berücksichtigung familiärer Verpflichtungen, eine umfassende Einschulungs- und Einarbeitungsphase, einen attraktiven, sicheren, zukunftsorientierten Arbeitsplatz bei leistungsgerechter Entlohnung. Sehr gute Verkehrsinfrastruktur mit Lokalbahnhaltestelle, gratis Parkplätzen und Fahrradabstellplatz. Eine Bezahlung über dem Kollektivvertrag (KV der WT BG III) - Überzahlung je nach Qualifikation wird geboten.
Mindestentlohnung:
Aus gesetzlichen Gründen sind wir verpflichtet dich darauf hinzuweisen, dass das Mindestgehalt Vollzeitbasis für diese Position bei monatlich Bilanzbuchhalter/in lt. KV
€ 2.481,00 für 40 Std./Woche, Bilanzbuchhalter/in lt.KV € 3.053,00 für 40Std./Woche brutto liegt.
Entsprechend deiner Erfahrung und deiner Qualifikation wird eine Überzahlung geboten.